Facharbeit Sozialwissenschaften


Fach : Sozialwissenschaften

Thema : Analyse eines möglichen EU-Beitritts der Türkei

Von : IHR Name Hier

 

 

XXX Gymnasium - Schuljahr xx / xx

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Inhalt

 

 

 

1)               Vorwort                                                                      3

2)               Europäische Union                                                     3

  2.1)          Grundprinzipien der EU                                             3

  2.2)          Beitrittsvoraussetzungen der EU                               4

3)               Organisation der Türkei                                             4

4)               Befürwortung eines Beitritts                                     5

  4.1)          Spezifische Vorteile für Deutschland                       6

  4.2)          Zusätzlich unterstützende Argumente                       6

5)               Gegenstimmen zum Beitritt                             7

  5.1)          Der Zypern-Konflikt                                                  8

  5.2)          Der Kurden-Konflikt                                                 9

  5.3)          Frauenrechte                                                               9

6)               Wirtschaftliche Konsequenzen für Europa               10

7)               Fazit                                                                            10

 

 

Bildmaterial                                                                                   11

Literaturverzeichnis                                                                      12

Fußnoten                                                                                        13

 

 

 


 

1.) Vorwort

Seit der EU-Erweiterung vom 1. Mai 2004, bei der die Staaten Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Malta und Zypern der EU beitraten, zählt die Europäische Union 25 Mitgliedsstaaten. Auf diese, bisher größte Erweiterung, wollen weitere Staaten folgen, insofern sie den strengen Auswahlkriterien der EU entsprechen, welche wirtschaftlicher sowie politischer natur sind.

Ein besonders umstrittener Anwärter ist die Türkei. Die Türkei basiert auf den Prinzipien des Kemalismus benannt nach Mustafa Kemal Atatürk (1881 – 1938).

Die dennoch große Verbindung von Staat und Religion, sowie die Rechtslage bezogen auf Frauen und Minderheiten stehen einem Beitritt der EU im Weg.

Durch Reformmaßnamen sollen alle Voraussetzungen für einen Beitritt geschaffen werden.

In der „Analyse eines möglichen Beitritts der Türkei zur EU“ wird das politische System der Türkei ausführlich erklärt und alle Hindernisse eine Beitritts, sowie Fortschritte beleuchtet.

Der Anlass zu diesem Facharbeitsthema war die Kontroverse über Beitrittsdiskussionen, welche ihren Höhepunkt in einer Unterschriftenaktion der CDU/CSU hatten. In diesem Zusammenhang erschien es mir überaus wichtig und interessant auf dieses Thema näher einzugehen.

 

2.) Europäische Union

Die Europäische Union ist eine Ländervereinigung von nunmehr 25 Ländern. Die EU ist ein Resultat aus der, im Jahre 1952 entstandenen, EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl), auch Montanunion genannt. Die vorrangigen Ziele waren die Entstehung von Weltkriegen durch gegenseitigen Zusammenhang und Abhängigkeit zu verhindern. Mit dem Maastrichter Vertrag entstand im Jahre 1993 die „Europäische Union“. Neben der Prävention von Kriegen, rückten sich andere Aspekte in den Vordergrund, wie beispielsweise die Sicherung des Wohlstandes und der Aufbau eines großeuropäischen Wirtschaftsraumes.

 

2.1) Grundprinzipien der EU

Um die gesetzten Ziele verwirklichen zu können, setzt die EU einen großen Wert auf die „Drei Säulen der Union“[1]. Diese beschreiben die anzustrebende Gemeinsamkeit in Gemeinschaft, Innenpolitik und polizeilich - justizieller Zusammenarbeit. Beitrittsländer wie die Türkei müssen, neben strikten Beitrittsvoraussetzungen, diesen Prinzipien zustimmen. Die gemeinsam starke Währung „Euro“ und die enge Zusammenarbeit im Wirtschaftsbereich machet es für Länder attraktiv Mitglied zu werden.   

 

2.2) Beitrittsvoraussetzungen der EU

Bevor Verhandlungen über den Beitritt eines Landes aufgenommen werden, muss dieses Land bereits bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Beispielsweise wird eine rechtsstaatliche Ordnung sowie eine „institutionelle Stabilität“[2] vorausgesetzt. Sind diese „politischen Kriterien“[3] erfüllt können Beitrittsverhandlungen aufgenommen werden und Beitrittsabkommen, Übergangsregelungen und Pläne beschlossen werden. Die Kriterien für Beitrittsländer werden auch als „Kopenhagener Kriterien“ bezeichnet, da sie im Dezember 1993 in Koppenhagen vor der EU-Osterweiterung erarbeitet wurden.

Ein Ausschnitt des Dokumentes verdeutlicht die Notwendigkeit der Beitrittskontrollen: „...Als Voraussetzung für die Mitgliedschaft muss der Beitrittskandidat eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben; sie erfordert ferner eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten. Die Mitgliedschaft setzt außerdem voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigen machen können...“[4]. Aufgrund der engen Zusammenarbeit und dem wirtschaftlichen Zusammenhalt muss ein Beitrittskanidat besagte Kriterien erfüllen (funktionierende Marktwirtschaft ect.).   

 

 

3.) Organisation der Türkei

Die Türkei ist 779.452 km² groß und hat eine Bevölkerung von nahezu 70 Millionen. Der Großteil der Türkei befindet sich mit 93% auf dem asiatischen Kontinent. Lediglich 7% der Staatsfläche liegt in Europa, jedoch gilt die Türkei formal als europäisches Land und verfolgt einen Beitritt zur EU.

Vor Verfassungsänderungen und der Einführung des Mehrparteiensystems im Jahre 1948 basierte die Türkei auf dem, nach Mustafa Kemal Atatürk benannten, Kemalismus. In diesem Zusammenhang wurde das Kalifat abgeschafft und 6 Grundprinzipien der Staatsführung in der Verfassung verankert. Eines dieser Grundprinzipien verlangt eine [5]„Einheit des Staates“, welches die Bekämpfung von Minderheitsbewegungen von Kurden zur Folge hatte. Des Weiteren sieht sich der Staat über dem Bürger, welches im Gegensatz zur liberalen Auffassung der EU steht und somit einem Beitritt entgegensteht. Die derzeit gültige Verfassung, verabschiedet am 7.November 1982, beschreibt die Türkei als sozialen Rechtsstaat.

Die Regierung unterliegt einer Gewaltenteilung zwischen Legislative, Exekutive und Judikative. Die Legislative besteht aus der [6]„Großen Nationalversammlung“, einem Parlament, bestehend aus 550 Abgeordneten, welche vom Volk für 5 Jahre gewählt werden. Hierbei muss für den Einzug die 10%-Hürde überwunden werden. Es gilt das Verhältniswahlsystem. Wahlberechtigt ist jeder Staatsbürger ab dem 18.Lebensjahr, der sich bei der Wahl in der Türkei befindet. Briefwahlen aus dem Ausland sind somit nicht möglich. Der Präsident, Vertreter der Exekutive, wird für 7 Jahre vom Parlament gewählt und hat durch die Verfassung keine Möglichkeit wieder gewählt zu werden. Die Judikative wird vertreten durch eine personell sowie institutionell unabhängige Justiz. Kommunal gesehen ist die Türkei in 81 Provinzen geteilt, welche von einen Gouverneur betreut werden. Die einzelnen Kommunen werden vom Bürgermeister und Dorfvorseher verwaltet und vom Volk gewählt.

 

4.) Befürwortung eines Beitritts

Das türkische Regierungssystem weist, wie beschrieben, eine geordnete rechtsstaatliche Struktur auf. Aus diesem Grund wurden bereits Beitrittsverhandlungen aufgenommen.

Aufgrund des kemalschen Regierungssystems, welches die „Einheit des Staates“ fordert, und dem Militärputsch vom Jahre 1980, nachdem vorangegangene Beitrittsverhandlungen abgebrochen wurden, entstanden Vorurteile gegenüber der Minderheitenunterdrückung der Türkei. Fakt jedoch ist, dass im Zuge von Reformen, Minderheiten wie Kurden vielerlei Rechte anerkannt bekommen haben. Nunmehr ist es Kurden erlaubt Unterricht und Fernsehsendungen in ihrer Sprache aus zu strahlen. Befürworter des Türkei-Beitritts loben die Reformen im sozial und Justiz Bereich. Die Türkei versucht mit der Abschaffung der Immunität der Polizei, der Einführung des Versammlungsrechtes, Abschaffung der Todesstrafe und dem Minderheitenschutz, den Kopenhagener Kriterien gerecht zu werden. Durch einen Beitritt zur EU würde die Einhaltung der Menschenrechte und die Demokratie auf langfristige Weise gefestigt werden.

Beitrittsbefürworter befürchten keine, von der Türkei ausgehenden, wirtschaftlichen Komplikationen. Die, im Zuge der EU-Osterweiterung, befürchteten wirtschaftlichen Komplikationen und Risiken, sollten auch im Falle des Türkeibeitritts eingegangen werden. Mit einem übermäßigen Einwanderungsstrom wird nicht gerechnet. Vielmehr wird durch den Wegfall von Zollgrenzen ein um 70 Millionen Konsumenten größerer Absatzmarkt geschaffen, was für einen Beitritt sprechen würde.   

 

4.1) Spezifische Vorteile für Deutschland

Der, durch den Beitritt resultierende, Wohlstand in der Türkei würde in gleichem Maße anderen Staaten, wie Deutschland, zu gute kommen. Größere Importe aus Deutschland in die Türkei wären die Folge. Zusätzlich zu genannten wirtschaftlichen Profiten sind auch Vorteile in der Energieversorgung Europas zu nennen. „Über die Türkei verlaufen zukünftig wichtige Öl- und Gaspipelines aus dem Kaukasus und den zentralasiatischen Turkstaaten.“[7].

Durch einen Beitritt der Türkei würde die Einreise von Türken nach Deutschland ermöglicht werden, was wiederum viele Vorteile für Deutschland mit sich bringen würde. Zum einen ist zu erwähnen, dass im Gegensatz zur Türkei, der Bevölkerungszuwachs in Deutschland abnimmt, zum anderen das Durchschnittsalter der Bevölkerung ansteigt (Vergl.: M1). Das Durchschnittsalter in der Türkei liegt momentan bei 27 Jahren.

Hinzu kommt, dass durch Facharbeitskräfte aus der Türkei der anstehende Fachkraftmangel in Deutschland beseitigt werden könnte.

„2004 waren 1,6 Mio. TürkenInnen an den Universitäten des Landes eingeschrieben“[8] .

Genannte Vorteile sind ebenso für andere EU Staaten attraktiv.

 

4.2) Zusätzlich unterstützende Argumente

Neben überzeugenden wirtschaftlichen Argumenten nennen Beitrittsbefürworter den kulturellen Gewinn. Oft wird angeführt, dass die Türkei, die geografisch gesehen zu Europa gehört, schon oft der Beitritt verweigert wurde und ausschließlich nach den Kopenhagener Kriterien bewertet werden sollte.

Zudem benötigt die EU ein derart großes Land, um auch in Zukunft konkurrenzfähig gegenüber Asien und Amerika zu bleiben. Weiterhin wird genannt, dass aufgrund der umfassenden Verfassungsänderungen und Reformen der westlichen Demokratie nahe steht und eine Bereicherung der Vielfalt Europas darstellt. Zudem werde eine Verbindung zum Islam geschaffen.     

 

5) Gegenstimmen zum Beitritt

Die zum 3.Oktober 2005 angesetzten Verhandlungen über einen EU-Beitritt setzen voraus, dass die Türkei weiterhin ihrem Reformplan nachgeht. Beitrittsgegner sehen die Punkte der „Kopenhagener Kriterien“ als noch nicht erfüllt an. Kritikpunkte sind nicht ausreichende Gleichstellung von Minderheiten, sowie deren Anerkennung als Minderheit. Armenier und Juden werden als religiöse Minderheiten angesehen, jedoch nicht die Alleviten.

Außenpolitischen Einfluss auf Türkeis Nachbarländer nehmen zu können, sowie den islamischen Fundamentalismus zurückdrängen zu können, wird bestritten. Dafür wäre außerdem kein EU-Beitritt nötig.

Aus wirtschaftlichen Bedenken werden ebenfalls oft Einwände geäußert. Beispielsweise wird vermutet, dass die Türkei sich nicht wirtschaftlich etablieren könne um dem Wirtschaftsdruck standzuhalten. Vielmehr wird angenommen es könne zu EU-internen Komplikationen führen sowie einer Instabilität des Euros. Dies liegt daran, dass die Türkei vorerst nicht kaufkräftig ist und als Absatzmarkt für EU-Waren fungieren kann. Ein Exportreiches Land ist die Türkei ebenfalls nicht.

Mit einer Aufnahme entständen ebenfalls Unklarheiten bezüglich der „territorialen Grenzen der EU“[9]. Fraglich wäre nun auch weshalb man östlichen Ländern (Russland) weiterhin aus diesem Grund die Mitgliedschaft verweigern sollte.

Besonders krasse Gegenstimmen werden durch die Website http://www.multikulti1.de[10] laut. Zum einen spricht der Autor von einer eintretenden Einwanderungsflut nach Deutschland. Ein, so wörtlich „kein Ausländer-, sondern ausschließlich ein Türkenproblem“ wird mit einem EU-Beitritt assoziiert. Selbst bei einem erwünschten Einwanderungsstrom würden Sprachkurse und Tests nötig.

Zum anderen sieht der Autor ein, aus der wirtschaftlich schwachen Türkei ausgehendes, Problem. Der, Zitat: „dramatische Bevölkerungszuwachs“; von 2,4%/Jahr hat zur Folge dass die Türkei, aufgrund der enormen Einwohnerzahl, zu einem späteren Zeitpunkt auf eventuelle finanzielle Sonderleistungen Anspruch hat. Durch die EU-Osterweiterung[11] ist die EU bereits einem finanziellen Problem gegenüber, welches durch den Türkei-Beitritt erschwert werden würde.

Im EU-Ministerrat haben momentan die Länder Deutschland, Frankreich, Großbritannien und Italien jeweils 29, und damit die meisten, Stimmen. Die Türkei wäre bei einem Beitritt das zweitbevölkerungsreichste Land (nach Deutschland).

Der tatsächliche Beitritt der Türkei erfolgt voraussichtlich frühestens im Jahre 2014. Prognosen zufolge wäre die Türkei nach dem Beitritt das Bevölkerungsreichste Land in der EU und hätte somit Anspruch auf 21 Milliarden € aus den Subventionsgeldern.

Mulitikulti1.de äußert in diesem Zusammenhang die Begründung einer politischen Führungsrolle der Türkei.   

 

5.1) Der Zypern-Konflikt

Große Kritik wird gegen die Türkei auch im Streitpunkt des Zypern-Konfliktes laut. Unter anderem wird der Türkei ein grobes Fehlverhalten vorgeworfen.

Zypern, eine von Griechen auf der einen Seite, von Türken auf der anderen Seite besiedelte Insel, wurde nach einem griechischen Militärputsch, von türkischem Militär besetzt. Die Besetzung der türkisch-zypriotisch besiedelten Inselseite führte 1983 zur Proklamation der „Türkischen Republik Nordzypern“, von türkischer Seite (M2: Karte zur Verdeutlichung). Mit  3 400 km² macht die eingenommene Fläche rund 37% des Gesamtgebietes aus. Die Besetzung erfolgte mit 30.000 Soldaten und 300 Panzern und hält bis heute an.

Die aus den Vertreibungen, von 80% der dort ansässigen Zyprioten, resultierenden Menschenrechtsverletzungen widersprechen den Grundsätzen der EU.

Positiv zu erwähnen ist die Unterstützung des „Annan-Planes“[12], welcher vorsah durch eine Volksabstimmung beide Zypernteile zu vereinen. Der griechisch bewohnte Teil konnte jedoch keine Mehrheit erzielen.

Im Zuge der EU-Osterweiterung trat, aus diesem Grund, nur der griechische Südteil zur EU bei. Eine Lösung des Zypern-Konfliktes steht noch aus, da die Türkei den zypriotischen Staat bislang nicht akzeptiert.       

 

5.2) Der Kurden-Konflikt

Die Kurden sind eine, mit 50% der Bevölkerung, mittlerweile anerkannte ethnische Minderheit. Diese Bevölkerungsgruppe hat hatte zuvor keinen unabhängigen Staat und lebt größtenteils in der Türkei. Unterscheidungen zu Türken wurden aufgelöst und in diesem Zusammenhang Definitionen aus Lexika und Schulbüchern verboten.

Zusätzlich wurde der Gebrauch und die Publikation von und mit kurdischer Sprache verboten. Der Kurden-Konflikt nahm mit der Bekämpfung der kurdischen militanten Arbeiterpartei PKK, militärische Dimensionen an.

Die von Abdullah Öcalan geleitete Partei wird heutzutage als Terrororganisation eingestuft.

Die als Rebellen bezeichneten Widerständler wurden gejagt. Im Zuge dieser Verfolgungen wurden 30.000 Kurden vertrieben und 3500 Dörfer zerstört. Der Ausnahmezustand wurde in den Gebieten ausgerufen, was Folterungen und Todesstrafen rechtfertigte. In neuesten Reformbewegungen hob die Türkei den Ausnahmezustand auf und verbot Folter und Todesstrafe in Kriegs- und Nicht-Kriegszeiten.

Aufgrund massivster Menschenrechtsverletzungen während dieses Konfliktes sprechen sich viele Beitrittsgegner für einen nicht voreiligen Beitritt aus.

  

5.3) Frauenrechte

Im Zuge von Beitrittsbemühungen wurden bezüglich Frauenrechten verfassungsmäßige Änderungen durchgeführt sowie rechtliche Konsequenzen festgelegt.

Recherchen zufolge hat sich die Situation nicht vollständig verbessert. Die Frau ist in der türkischen Gesellschaft nicht vollständig gleichgestellt.

Statistiken[13] belegen, dass weiterhin 40% aller Türkischen Frauen Zwangsverheiratet werden. Aufgrund des Patriarchalischen Familiensystems erfährt die Frau weitere negative Sanktionen. Beispielsweise wird in 55% der Familien keine Geburtenkontrolle angewandt und 64% aller Geburten ohne professionelle ärztliche Hilfe durchgeführt oder verfolgt.

Wertevorstellungen und Bräuche sind weiterhin tief in der türkischen Gesellschaft verankert, was dazu führt dass Frauen weiterhin geschlagen und unterdrückt werden.

 

Ein Fallbeispiel[14] der türkischen Justiz zeigt Bedenken auf.

Eine 16jährige wurde von seinem, zu zwangszuverheiraten, Cousin vergewaltigt und versuchte diesen erfolglos anzuzeigen. Auf offener Straße wurde das Mädchen nach gescheiterten Vermittlungsversuchen(Zwangsverheiratung mit dem Vergewaltiger/Cousin), mit einem Säbel ermordet. Ihr Vergewaltiger und Mörder wurde wegen mildernder Umstände zu lediglich 6 Jahren Haft verurteilt. 

 

6) Wirtschaftliche Konsequenzen für Europa

Die, in den „Kopenhagener Kriterien“ festgelegten, Beitrittsvoraussetzungen sind allesamt vorrangig auf Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz ausgelegt. Lediglich mit der aus dem Beitritt resultierenden Verantwortungsfrage wird auf die wirtschaftliche Qualifikation eingegangen.

Die Vernachlässigung dieses Aspektes kann Folgen für Europa und die EU haben.

„Die Türkei erfüllt mit einem minimalen Bruttosozialprodukt in keiner Weise die wirtschaftlichen EU-Kriterien und wäre massiv zu fördern“[15].

Die EU Mitglieder würden durch diese, in erster Linie finanzielle Förderung erhebliche Verluste machen. Ersten hypothetischen Prognosen zufolge müsse die Türkei Förderungen von 38 Milliarden Euro Jährlich erfahren. Förderungen nach der EU-Osterweiterung betrugen für alle 10 Staaten insgesamt 20 Milliarden Euro.

Speziell Deutschland als, nicht nur Exportmeister, müsste als EU-Zahlmeister ein viertel der Summe tragen.

 

7.) Fazit

Die Türkei versucht seit 40 Jahren vergeblich in die EU einzutreten und hat seit 2004 den offiziellen Status eines Beitrittsanwärters anerkannt bekommen.

Recherchen zufolge, wurden die meisten Reformen nur im Zusammenhang mit einem EU-Beitrittswunsch getätigt und existieren nur auf dem Papier; will heißen, sind noch nicht vollständig in der Gesellschaft umgesetzt. Die, durch einen Beitritt, erhofften Vorteile, sind nicht stichhaltig und überwiegen, geschweige rechtfertigen einen türkischen Beitritt zur EU nicht. Vorteile eines Beitritts sind hauptsächlich ideeller natur.

 

 

Ich erkläre, dass ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benutzt habe.

 

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Literaturverzeichnis

 

1)

http://www.radiobremen.de/magazin/politik/zehn_neue/

2)

http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Union

2.1)

http://de.wikipedia.org/wiki/Europäische_Union#Die_drei_S.C3.A4ulen_der_Union

2.2)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kopenhagener_Kriterien

3)

http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_Türkei

http://de.wikipedia.org/wiki/Türkei

4) 4.1) 4.2)

http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_EU-Beitritt

5)

http://www.multikulti1.de/index.php?id=3378&backPID=3375&tt_news=268

http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_EU-Beitritt

http://www.bundesregierung.de/artikel-,9125.75193/Die-Stimmengewichte-im-EU-Mini.htm

http://www.welt.de/data/2004/11/10/358189.html

5.1)

http://de.wikipedia.org/wiki/Zypernkonflikt

http://de.wikipedia.org/wiki/Annan-Plan

5.2)

http://de.wikipedia.org/wiki/Kurden

http://de.wikipedia.org/wiki/Nationalitätenkonflikt

5.3)

http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-502/_nr-37/_p-1/i.html

http://www.nadir.org/nadir/initiativ/kurdi-almani-kassel/aktuell/2001/maerz2001/frauenrechte.htm

6)

http://www.dsz-verlag.de/Artikel_02/NZ50_2.html

http://www.welt.de/data/2004/11/10/358189.html

7)

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Fußnoten


 

[1]  Wortlaut : http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Union#Die_drei_S.C3.A4ulen_der_Union

[2]  Wortlaut / Quelle : http://de.wikipedia.org/wiki/Kopenhagener_Kriterien#Politische_Kriterien

    Bedeutung : Regierung frei von Putchen / Diktaturen

[3]  Wortlaut : http://de.wikipedia.org/wiki/Kopenhagener_Kriterien#Politische_Kriterien

[4]  Zitat : http://de.wikipedia.org/wiki/Kopenhagener_Kriterien#Wortlaut ( wiederum Zitat aus den Kopenhagener Kriterien )

[5]  Wortlaut : http://de.wikipedia.org/wiki/Politisches_System_der_T%C3%BCrkei#Historischer_Kontext

[6]  Wortlaut :Eigenname für das Parlament

[7]  Zitat : Wörtlich übernommen von http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_EU-Beitritt#Pro:_Argumente_f.C3.BCr_den_t.C3.BCrkischen_Beitritt

[8]  Zitat : Wörtlich übernommen von http://de.wikipedia.org/wiki/T%C3%BCrkischer_EU-Beitritt#Pro:_Argumente_f.C3.BCr_den_t.C3.BCrkischen_Beitritt

[9]  Wortlaut : beschreibt die Grenzen der EU unbeachtet der Europäischen Kontinentengrenzdefinition

[10]  Komplette Quelle : http://www.multikulti1.de/index.php?id=3378&backPID=3375&tt_news=268

[11]  Beitritt von 10 neuen EU Mitgliedsländern im Jahre 2004

[12]  Nach Kofi Annan (Generalsekretär der UN) benannter Plan zur Wiedervereinigung der beiden Zypernteile

[13]  Quelle der Statistik : http://www.nadir.org/nadir/initiativ/kurdi-almani-kassel/aktuell/2001/maerz2001/frauenrechte.htm

[14]  Beschriebenes Fallbeispiel gefunden auf http://www.qantara.de/webcom/show_article.php/_c-502/_nr-37/_p-1/i.html

[15]  Zitat : wörtlich übernommen von http://www.dsz-verlag.de/Artikel_02/NZ50_2.html