Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung
Gründe, warum ein Rechtsstreit entsteht, gibt es viele. Sowohl im Privatleben als auch im Berufsleben oder im Straßenverkehr entstehen täglich verschiedene Situationen, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen können.
Die Kosten für einen solchen Streit, bei dem sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten gezahlt werden müssen, können je nach Streitwert mehrere Tausend Euro betragen. Diese Kosten werden in der Regel dem Verlierer des Rechtsstreits aufgebürdet, im Falle eines Vergleiches müssen die Kosten sogar hälftig geteilt werden.
Da viele Menschen ohne Schuld in einen solchen Rechtsstreit geraten, etwa durch
einen nicht verschuldeten Autounfall, sollten diese Kosten durch eine Rechtschutzversicherung
abgedeckt werden. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für
die Anwaltsberatung, die Gerichtskosten und auch Zeugengelder, sollten diese
anfallen. Sogar Strafkautionen werden bis zu einer Höhe von EUR 50.000 gezahlt.
Die Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel europaweit. Der
Versicherungsschutz beginnt jedoch meist erst nach einer Wartezeit von drei
Monaten. Dieser Zeitraum schützt die Versicherung davor, dass der Abschluss
erst nach Eingang der Klage erfolgt.
Eine Rechtsschutzversicherung ist für nahezu jeden Menschen geeignet. Es gibt
sie zum Beispiel als Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder
Grundstücksrechtsschutz. Auch der private Rechtsschutz kann eingeschlossen
werden. Da nicht jeder Mensch die gleichen Ansprüche und Lebensweisen hat, kann
das Paket der Rechtsschutzversicherung individuell vereinbart werden. Rentner
zum Beispiel benötigen keinen Berufsrechtsschutz mehr, Mieter brauchen keinen
Grundstücksrechtsschutz.
Die Kosten für die Rechtsschutzversicherung richten sich auch nach dem Umfang
der Leistungen.
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung gibt es aber auch Vorfälle, die nicht
versichert sind. Hierzu gehört zum Beispiel die Errichtung eines Hauses und die
damit verbundenen Baurisiken. Sollte hier ein Rechtsstreit auftreten, muss
dieser selbst bezahlt werden. Auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wird
bei vielen Versicherern nicht abgedeckt.
Nils Franke
nilsfranke(at)msn.com