Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung

Gründe, warum ein Rechtsstreit entsteht, gibt es viele. Sowohl im Privatleben als auch im Berufsleben oder im Straßenverkehr entstehen täglich verschiedene Situationen, die einen Rechtsstreit nach sich ziehen können.

Die Kosten für einen solchen Streit, bei dem sowohl die Anwalts- als auch die Gerichtskosten gezahlt werden müssen, können je nach Streitwert mehrere Tausend Euro betragen. Diese Kosten werden in der Regel dem Verlierer des Rechtsstreits aufgebürdet, im Falle eines Vergleiches müssen die Kosten sogar hälftig geteilt werden.


Da viele Menschen ohne Schuld in einen solchen Rechtsstreit geraten, etwa durch einen nicht verschuldeten Autounfall, sollten diese Kosten durch eine Rechtschutzversicherung
abgedeckt werden. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für die Anwaltsberatung, die Gerichtskosten und auch Zeugengelder, sollten diese anfallen. Sogar Strafkautionen werden bis zu einer Höhe von EUR 50.000 gezahlt.

 
Die Rechtsschutzversicherung gilt in der Regel europaweit. Der Versicherungsschutz beginnt jedoch meist erst nach einer Wartezeit von drei Monaten. Dieser Zeitraum schützt die Versicherung davor, dass der Abschluss erst nach Eingang der Klage erfolgt.

 
Eine Rechtsschutzversicherung ist für nahezu jeden Menschen geeignet. Es gibt sie zum Beispiel als Verkehrsrechtsschutz, Berufsrechtsschutz oder Grundstücksrechtsschutz. Auch der private Rechtsschutz kann eingeschlossen werden. Da nicht jeder Mensch die gleichen Ansprüche und Lebensweisen hat, kann das Paket der Rechtsschutzversicherung individuell vereinbart werden. Rentner zum Beispiel benötigen keinen Berufsrechtsschutz mehr, Mieter brauchen keinen Grundstücksrechtsschutz.

 
Die Kosten für die Rechtsschutzversicherung richten sich auch nach dem Umfang der Leistungen.
Im Rahmen der Rechtsschutzversicherung gibt es aber auch Vorfälle, die nicht versichert sind. Hierzu gehört zum Beispiel die Errichtung eines Hauses und die damit verbundenen Baurisiken. Sollte hier ein Rechtsstreit auftreten, muss dieser selbst bezahlt werden. Auch die Abwehr von Schadensersatzansprüchen wird bei vielen Versicherern nicht abgedeckt.

Nils Franke

nilsfranke(at)msn.com