Voraussetzungen für den Wechsel in eine private Krankenversicherung
Während es für die gesetzliche Krankenversicherung keine Zugangsbeschränkung für den Eintritt gibt, ist die Aufnahme in eine private Krankenkasse mit bestimmten Bedingungen verbunden, die vom Versicherten erfüllt werden müssen.
Dadurch, dass die private Krankenversicherung mehr Leistungen erbringt und die privaten Krankenkassen als Unternehmen selbständig tätig sind, müssen die jeweiligen Voraussetzungen für den Wechsel in die PKV erfüllt werden.
Die Versicherungspflichtgrenze, die auch als Jahresarbeitsentgeltgrenze bekannt ist spielt hierbei eine wichtige Rolle. Wer als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber über eine bestimmte Höhe an Einkommen verfügt und somit die Versicherungspflichtgrenze erreicht hat die Wahlmöglichkeit in die private Krankenversicherung zu wechseln.
Die Höhe der Versicherungspflichtgrenze beträgt im Jahr 2007 47.700 Euro. Diese Grenze wird ständig angepasst und wurde in den letzten Jahren laufend erhöht. Dies geschah um die Zahl der Personen in der GKV zu erhöhen.
Für bestimmte Zielgruppen ist der Eintritt in eine private Kasse möglich ohne die Jahresarbeitsentgeltgrenze zu erreichen. Dies gilt gleichermaßen für Beamte, Selbständige, Freiberufler, Künstler, Journalisten und Studenten.
Hier gilt es jedoch zu beachten das Künstler und Journalisten bis zum Erreichen der Versicherungspflichtgrenze automatisch über die jeweilige Künstlersozialkasse krankenversichert sind.
Studenten haben die Möglichkeit der Befreiung von der Versicherungspflicht und können sich anschließend freiwillig in der privaten Kasse versichern.
Neben dem Erfüllen der Voraussetzungen für den Eintritt in die PKV ist zusätzlich zu beachten das ein Vergleich der verschiedenen Tarife, ein Beachten der Änderungen der Gesundheitsreform 2007 und eine genaue Analyse des jeweiligen Versicherungsangebot zu empfehlen sind, um eine optimale Krankenversicherung für die eigenen Bedürfnisse zu finden.
Sollte man die Voraussetzungen für einen Wechsel in die PKV nicht erfüllen gibt es eine Möglichkeit, trotzdem ähnliche Leistungen wie in der PKV zu erhalten. Dies geschieht durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung oder weiteren Zusatzversicherungen zur GKV, wie sie von den gesetzlichen Kassen oder privaten Krankenversicherungen angeboten werden.
Dadurch hat man auch als gesetzlich versicherter Patient die Möglichkeit, die gleichen Leistungen im Krankheitsfall in Anspruch zu nehmen wie ein privat versicherter Patient.
David Reisnerdavid.reisner at gmail.com
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