Berufsunfähigkeit Versicherung-Abstrakte Verweisung

Wer eine Berufsunfähigkeit Versicherung abschließt, der muss unbedingt auf das Kleingedruckte achten. Vor allem eine abstrakte Verweisung sollte nicht möglich sein. Sonst ist die Rente in weiter Ferne.

 

Es ist darauf zu achten - in den Versicherungsbedingungen und im Kleingedruckten: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sollte die so genannte abstrakte Verweisung keine Rolle spielen. Die macht es nämlich den Versicherungen möglich, im Falle einer Berufsunfähigkeit nur dann zu zahlen, wenn man auch andere Tätigkeiten, zu denen man möglicherweise befähigt ist, noch ausüben kann. Im Grunde zielt eine solche Verweisung darauf, dass die Rente nur bei kompletter Erwerbsunfähigkeit überwiesen wird.

 

Private Berufsunfähigkeit Versicherung mit abstrakter Verweisung

Auch heute noch sind solch einschränkende Klauseln im Vertrag möglich. Und sie sind nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe auch zulässig. In dem damals entschiedenen Fall ging es um einen Straßenbaumeister, der seinen Beruf definitiv nicht mehr ausüben konnte. Allerdings hatte der - im Übrigen durch einen Skiunfall - Geschädigte Pech im doppelten Sinne: Er hatte nämlich bereits vor Jahren ein Bauingenieur-Studium abgeschlossen und sein Vertrag über eine Berufsunfähigkeit Versicherung enthielt eine Klausel, dass eine abstrakte Verweisung möglich sei. Daher wollte die Versicherung nicht zahlen und bekam von höchster Instanz Recht.

 

Versicherung musste Rente nicht zahlen - Verweisung war rechtens

Es nützte dem Kläger auch nichts, dass er noch nie in dem Beruf eines Bauingenieurs gearbeitet hatte und ihm somit entsprechende Praxis-Kenntnisse fehlen. Das Gericht argumentierte hier gnadenlos: Es käme einzig darauf an, ob der Geschädigte den Vergleichsberuf aus gesundheitlichen Gründen ausüben könne. Dass die beruflichen Kenntnisse heute dazu nicht mehr ausreichten, spiele keine Rolle. Die Folge: Die Verweisung in einen anderen Beruf erfolgte zu Recht - eine Rente muss nicht gezahlt werden.

Tina Gase

red-ext [at] 1plus [dot]de

 

 

 

Sponsor :
Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherungen