Holzbearbeitung – Grundlagen zur Sicherheit
Bei der Holzbearbeitung, egal ob Auftragsarbeiten aus Handwerk, Kunst oder Kunsthandwerk sollte die Sicherheit der dabei tätigen Personen absolute Priorität haben. Grundsätzliche Sicherheitsvorkehrungen müssen eingehalten werden, um die Unfallgefahr in einer Werkstatt oder im Atelier möglichst gering zu halten.
Nicht angeschärfte Werkzeuge, die mit roher Gewalt am Holz angesetzt werden, stellen eine viel größere Gefahr dar als scharfe, mit denen das Holz viel leichter bearbeitet werden kann. Es ist stets dafür zu sorgen, dass alle verwendeten Maschinen und Werkzeuge in bestem Zustand sind und dass keine Schnitzeisen oder andere Handwerkzeuge auf den Maschinen liegen. In regelmäßigen Abständen sollte der feste Sitz von allen Bolzen, Muttern, Halterungen und Riementrieben geprüft werden.
Bei der Arbeit mit Handwerkzeugen ist immer vom eigenen Körper weg zu arbeiten. Das Werkstück sollte fest eingespannt sein, die Hände sollten sich nicht im Arbeitsbereich befinden.
Um die Sicherheit bei der Maschinenbedienung zu gewährleisten, sollte vor dem Anfertigen des Werkstückes ein Probestück gefertigt werden. Beim Führen von kleinen Werkstücken ist immer ein Schiebestock zu verwenden, um nicht mit den Händen in die Nähe von Messern oder Sägeblättern zu kommen.
Für Fräsen und Sägeblätter sollten immer die vom Maschinenhersteller empfohlenen Schutzvorrichtungen verwendet werden, falls für die Fertigstellung eines Werkstückes die Schutzvorrichtung abgenommen werden muss, sollte unbedingt ein provisorischer Schutz montiert werden.
Die Umstellung einer Maschine darf niemals während des Betriebes erfolgen. Vor dem Ändern einer Einstellung, dem Wechsel von Sägeblättern oder jeglichem anderem Eingriff ist die Maschine vom Netz zu trennen.
Für die Arbeitssicherheit muss vorhandenes langes Haar zusammengebunden werden, ebenfalls sollen lässige Kleidung und das Tragen von Schmuck vermieden werden, damit sich nichts davon in den rotierenden Teilen der Maschine verfangen kann.
Für den sicheren Betrieb einer Elektromaschine ist eine Absaugvorrichtung von großem Nutzen. Auch sollten zusätzlich Staubmaske und Schutzbrille getragen werden. Es ist selbstverständlich, dass kein Gerät unter Alkoholeinfluss bedient werden darf.
In Werkstätten ist stets gewissenhaft Ordnung zu halten, damit übrige Hölzer und Reststücke keine Stolper- oder Rutschgefahr darstellen. Herumliegende Säge- und Hobelspäne sind eine zusätzliche Feuergefahr!
Nach der fertigen Arbeit sind sämtliche Maschinen vom Netz zu trennen – unbeaufsichtigte Kinder gehören natürlich nicht in die Nähe von Elektrowerkzeugen.
artikel verfasst von :Bernhard Heß
info äht dukasi.de