Elterngeld und Kinderzuschlag als Hilfe gegen Kinderarmut

Auch eines der reichsten Länder der Welt ist gegen Elternarmut und somit Kinderarmut nicht gefeit.
Das zuständige Bundesministerium hat nicht erst heute den Kampf gegen Kinderarmut angenommen. Es stellt die Förderung und Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und deren Familien in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die neuen Gesetze sollen die finanziellen Situationen für Familien und Elternteile mit Kindern verbessern. Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Die Bundesregierung setzt dabei auf eine nachhaltige Familienpolitik bestehend aus Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien.
Seit dem 1.Januar 2007 gelten folgende gesetzliche Regelungen, die zur Verbesserung der finanziellen Verhältnisse führen sollen und deshalb das Elterngeld und den Kinderzuschlag sinngemäß wie folgt neu vorschreibt:
Der Elterngeld Anspruch soll einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auffangen. Es beträgt 67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Auch Eltern bzw. Elternteile ohne Arbeitsverhältnis erhalten ein Elterngeld von 300 Euro.
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, mit der Kinderarmut von unter 25 Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Er beträgt monatlich maximal 140 Euro je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen Bedarf decken können, mit Kindern aber zusätzlich Hartz IV benötigen.
Elterngeld und Kinderzuschlag sollen helfen, dass Familien gleichberechtigt und frei von materiellen Zwängen, ihren Kindern gute Erziehung und Bildung bieten können.
Wenn das gelingt, dann hat die moderne Wohlstandsgesellschaft einen sozialen Beweis erbracht!

Peter Piekarz – pp ät pikay.com