Elterngeld und Kinderzuschlag als Hilfe gegen Kinderarmut
Auch eines der reichsten Länder der Welt ist gegen
Elternarmut und somit Kinderarmut nicht gefeit.
Das zuständige Bundesministerium hat nicht erst heute den Kampf gegen
Kinderarmut angenommen. Es stellt die Förderung und Unterstützung von Kindern,
Jugendlichen und deren Familien in den Mittelpunkt ihres Handelns. Die neuen
Gesetze sollen die finanziellen Situationen für Familien und Elternteile mit
Kindern verbessern. Wer Kinder hat, verdient die Unterstützung des Staates. Die
Bundesregierung setzt dabei auf eine nachhaltige Familienpolitik bestehend aus
Infrastruktur, Zeit und Geld für Familien.
Seit dem 1.Januar 2007 gelten folgende gesetzliche Regelungen, die zur
Verbesserung der finanziellen Verhältnisse führen sollen und deshalb das
Elterngeld und den Kinderzuschlag sinngemäß wie folgt neu vorschreibt:
Der Elterngeld Anspruch
soll einen Einkommenswegfall nach der Geburt des Kindes auffangen. Es beträgt
67 Prozent des durchschnittlich nach Abzug von Steuern, Sozialabgaben und
Werbungskosten vor der Geburt monatlich verfügbaren laufenden
Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 Euro und mindestens 300 Euro.
Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt. Auch Eltern
bzw. Elternteile ohne Arbeitsverhältnis erhalten ein Elterngeld von 300 Euro.
Der Kinderzuschlag ist eine Familienleistung, mit der Kinderarmut von unter 25
Jahre alten Kindern bekämpft werden soll. Er beträgt monatlich maximal 140 Euro
je Kind und wird an Eltern gezahlt, die mit ihrem Einkommen zwar den eigenen
Bedarf decken können, mit Kindern aber zusätzlich Hartz IV
benötigen.
Elterngeld und Kinderzuschlag sollen helfen, dass Familien gleichberechtigt und
frei von materiellen Zwängen, ihren Kindern gute Erziehung und Bildung bieten
können.
Wenn das gelingt, dann hat die moderne Wohlstandsgesellschaft einen sozialen
Beweis erbracht!
Peter Piekarz – pp ät pikay.com